EU
30.06.2009
Dauer: 1:44:59 min
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30.06.2009
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Die Europäische Integration bewerteten die Karlsruher Richter als einen äußert komplexen und dynamischen Prozess. Das Grundgesetz bekenne sich dazu, enthalte sogar einen Verfassungsauftrag zur Verwirklichung eines geeinten Europas. Doch alles trage die Verfassung nicht mit: Erlaubt sei nicht der Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat, da dann auf die souveräne Staatlichkeit verzichtet würde. Solange Europa sich jedoch als supranationale Organisation bilde, in welcher die primäre Verantwortung in der Hand der für die Völker handelnden nationalen Verfassungsorgane liege, sei die weitere Einigung gewünscht. Die EU dürfe sich vor allem keine Kompetenz-Kompetenz aneignen. Auch dürfe die europäische Integration nach Ansicht des Verfassungsgerichtes nicht zur Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystems in Deutschland führen. Zurück